# Anıtkabir 1988: Gräber der Putschopfer verlegt – ein Drama

*Geschichte & Krieg · Kerem Aydın · 2026-09-04*

## Key facts

- Cemal Gürsel war der vierte Staatspräsident der Türkei und hatte den Militärputsch vom 27. Mai 1960 angeführt.
- Die Umbettung betraf auch Gräber von Offizieren, die bei dem gescheiterten Putschversuch unter Führung von Oberst Talat Aydemir 1963 getötet worden waren.
- Die Überreste wurden zunächst auf den Cebeci Şehitliği überführt; Gürsel und weitere Personen wurden später auf den neu geschaffenen Staatsfriedhof in Ankara umgebettet.
- Eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1981, das Staatsfriedhofsgesetz mit der Nummer 2549, legte fest, wer im Anıtkabir bestattet werden darf.

Das Wichtigste in Kürze

Am 24. August 1988 ordnete die türkische Regierung die Verlegung von Gräbern aus dem Anıtkabir an. Betroffen waren Opfer der Putschversuche von 1960 und 1963. Drei Tage später wurde auch das Grab von Staatspräsident Cemal Gürsel geöffnet. Ihre sterblichen Überreste wurden zunächst auf den Cebeci Şehitliği überführt; Gürsel und weitere Personen wurden später auf den neu geschaffenen Staatsfriedhof in Ankara umgebettet.

## Ein ungewöhnlicher Morgen im Anıtkabir

Stellen Sie sich einen heißen Augustmorgen in Ankara im Jahr 1988 vor. Arbeiter betreten das Anıtkabir, die monumentale Grabstätte Mustafa Kemal Atatürks, des Gründers der modernen Türkei. Doch sie kommen nicht, um zu putzen oder zu pflegen. Sie kommen mit Spaten und Säcken. Vor den Augen weniger Zeugen öffnen sie die Gräber von elf Verstorbenen und überführen die sterblichen Überreste in den Cebeci Şehitliği, einen Friedhof am Stadtrand. Die **Anıtkabir Umbettung 1988** war ein stiller, aber tief einschneidender Akt im Umgang einer Nation mit ihrer eigenen Geschichte.

Unter den Exhumierten befanden sich die Opfer des Putsches vom 27. Mai 1960 und des Putschversuchs vom 21. Mai 1963. Männer, die einst als Helden geehrt und an der Seite von Atatürk bestattet worden waren, wurden nun wieder aus der Erde geholt. Die Aktion folgte einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 1981, dem Staatsfriedhofsgesetz mit der Nummer 2549. Es verfügte, dass im Anıtkabir künftig nur noch Atatürk und sein engster Weggefährte İsmet İnönü ihre letzte Ruhe finden dürfen.

Bis August 1988 befanden sich dreizehn Gräber in der Gedenkstätte. Nach der Exhumierung dieser elf Personen blieben nur noch die Gräber von Atatürk, dessen Überreste 1953 dorthin überführt worden waren, und von İsmet İnönü, der 1973 verstorben war. Die Entscheidung war bereits Jahre zuvor gefallen, doch die Umsetzung geschah an diesem Tag im Verborgenen. Die Anıtkabir Umbettung 1988 wirft bis heute Fragen auf: Wie geht eine Gesellschaft mit den Toten um, deren politische Bewertung sich im Laufe der Zeit verändert hat?

Die sterblichen Überreste der Putschopfer wurden in schlichte Säcke gelegt, wie zeitgenössische Berichte nahelegen. Keine Zeremonie, keine Reden, keine Würdigung. Nur die stille Arbeit der Friedhofsmitarbeiter in der sengenden Augusthitze. Für die Angehörigen war dieser Tag ein Schock. Sie hatten ihre Toten in unmittelbarer Nähe zu Atatürk gewusst, hatten daraus Trost geschöpft. Nun wurden die Gräber geöffnet und die Gebeine an einen anderen Ort gebracht. Die Anıtkabir Umbettung 1988 steht damit sinnbildlich für einen politischen Kurswechsel, der auch vor den Toten nicht Halt machte.

### Ein Gesetz, das Geschichte neu schreibt: Die Rechtsgrundlage von 1981

Die Umbettung war kein spontaner Entschluss, sondern die konsequente Umsetzung eines formalen Beschlusses. Bereits 1981 hatte der türkische Gesetzgeber mit dem Staatsfriedhofsgesetz (Gesetzesnummer 2549) eine klare Regelung geschaffen: Im Anıtkabir, der monumentalen Grabanlage für den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk in Ankara, sollten ausschließlich zwei Gräber bewahrt werden, jenes von Atatürk selbst und jenes seines engsten Weggefährten İsmet İnönü. Alle weiteren Bestattungen in diesem Areal waren damit ausdrücklich untersagt.

Die juristische Grundlage war formaljuristisch eindeutig formuliert. Doch was auf dem Papier wie eine administrative Klarstellung wirkte, entfaltete in der Umsetzung eine emotionale und politische Wucht, die viele nicht vorausgesehen hatten. Als der August 1988 anbrach, ruhten im Anıtkabir insgesamt 13 Menschen. Diese Zahl war das Ergebnis einer historischen Entwicklung, die bis in die 1950er-Jahre zurückreichte. Atatürk selbst war erst 1953, also lange nach seinem Tod 1938, in die eigens für ihn errichtete Anlage überführt worden. İnönü, der zweite Präsident der Republik, verstarb 1973 und wurde an seiner Seite beigesetzt.

Die übrigen elf Gräber erzählten eine andere, ungleich komplexere Geschichte. Sie gehörten Menschen, die bei zwei gescheiterten beziehungsweise erfolgreichen Umsturzversuchen ums Leben gekommen waren: den Opfern des Putsches vom 27. Mai 1960 und jenen des Putschversuchs vom 21. Mai 1963. Dazu kam das Grab von Cemal Gürsel, dem vierten Staatspräsidenten der Türkei, der die Militäroperation von 1960 angeführt hatte. Diese Gräber standen nun im Widerspruch zu dem Gesetz von 1981, und genau hier setzte die historische Zäsur an.

Die gesetzliche Bestimmung schuf somit die formale Legitimation für einen Akt, der tief in die nationale Symbolik eingriff. Was wie eine reine Verwaltungsangelegenheit begann, sollte sich als einer der kontroversesten Momente der türkischen Zeitgeschichte erweisen. Die Rechtsgrundlage von 1981 war der Schlussstein einer Entwicklung, die das Anıtkabir von einem Ort vielfältiger Erinnerung in eine exklusive Ruhestätte zweier Staatsmänner verwandelte. Ob diese Entscheidung weise war, darüber lässt sich trefflich streiten. Dass sie auf einem nachvollziehbaren Beschluss beruhte, steht außer Frage. Die Anıtkabir Umbettung 1988 war damit kein Willkürakt, sondern das Ergebnis einer politischen Logik, die Konsequenz verlangte.

### Die Exhumierten: Elf Namen, elf Schicksale

Hinter der nüchternen Formulierung „Umbettung“ verbirgt sich eine Liste von elf Menschen, deren sterbliche Überreste in jenen Augusttagen aus dem Anıtkabir in Ankara geholt wurden. Es waren keine anonymen Aktenvorgänge, sondern persönliche Schicksale, die mit den politischen Brüchen der jungen Republik eng verwoben waren. Die Anıtkabir Umbettung 1988 traf Familien, die ihre Angehörigen einst voller Stolz an diesem Ehrenort gewusst hatten.

Zur ersten Gruppe gehörten die sogenannten „Freiheitshelden des 27. Mai“. Diese jungen Männer waren während des Putsches vom 27. Mai 1960 ums Leben gekommen, jenes Umsturzes, den General Cemal Gürsel anführte. Ihre Namen lauteten Turan Emeksiz, Ali İhsan Kalmaz, Nedim Özpulat, Sökmen Gültekin und Ersan Özey. Sie galten als Märtyrer der Bewegung, die die Regierung von Adnan Menderes stürzte, und waren an prominenter Stelle im Anıtkabir beigesetzt worden.

Die zweite Gruppe bildeten die Opfer des gescheiterten Gegenputschversuchs vom 21. Mai 1963, angeführt von Oberst Talat Aydemir. Unter ihnen befanden sich Oberst Fehmi Erol und Major Cafer Atilla sowie die einfachen Soldaten Mustafa Şahin, Mustafa Çakı und Hasan Aktar. Ihre Gräber wurden am selben Tag geöffnet, ihre Gebeine in Säcke gelegt und zum Cebeci Şehitliği, dem Heldenfriedhof von Ankara, überführt.

Ein Detail geht in der öffentlichen Erinnerung allerdings oft verloren, und es lohnt sich, es genau zu nehmen: Das Grab von Cemal Gürsel, dem vierten Staatspräsidenten der Türkei, der 1966 im Amt verstorben war und den Putsch von 1960 angeführt hatte, wurde nicht am 24. August geöffnet. Die Exhumierung seiner sterblichen Überreste erfolgte erst drei Tage später, am 27. August 1988. Auch seine Gebeine wurden in einem Sack abtransportiert und später in den Devlet Mezarlığı, den Staatsfriedhof in Ankara, umgebettet.

Die Reaktionen der Hinterbliebenen waren heftig. Der Sohn Cemal Gürsels, Özdemir Gürsel, protestierte öffentlich gegen die Öffnung des Grabes seines Vaters. Berichten zufolge äußerte er die Sorge, dass als Nächstes İsmet İnönü oder sogar Mustafa Kemal Atatürk selbst an der Reihe sein könnten. Diese Äußerung ist in ihrer genauen Form allerdings nicht eindeutig belegt. Auch die Familie von Ali İhsan Kalmaz meldete sich zu Wort. Sie erinnerte daran, dass sie den Leichnam ihres Sohnes einst in seine Heimat hatte überführen wollen, dies aber nicht möglich gewesen war. Dass Cemal Gürsel persönlich diese Entscheidung getroffen haben soll, lässt sich aus den vorliegenden Aufzeichnungen allerdings nicht zweifelsfrei belegen.

Nach der Exhumierung dieser elf Personen verblieben im Anıtkabir nur noch zwei Gräber: jenes von Atatürk, dessen sterbliche Überreste 1953 dorthin überführt worden waren, und jenes von İsmet İnönü, dem langjährigen Weggefährten Atatürks, der 1973 verstorben war. Diese Regelung wurde später sogar gesetzlich fixiert: Ein Gesetz aus dem Jahr 1981 (Gesetzesnummer 2549) bestimmt, dass im Anıtkabir ausschließlich Atatürk und İnönü bestattet werden dürfen.

### Protest und Schmerz: Die Stimmen der Angehörigen

Die Nachricht von der Exhumierung traf die Familien wie ein Schlag. Was für die Behörden eine juristische und administrative Angelegenheit gewesen sein mochte, war für die Hinterbliebenen ein tiefer, persönlicher Eingriff in ihre Trauer. Die Wut und der Schmerz, die in jenen Augusttagen des Jahres 1988 laut wurden, zeigen die menschliche Dimension einer Entscheidung, die am Schreibtisch gefallen war.

Besonders deutlich wurde dies in der Reaktion von Özdemir Gürsel, dem Sohn des ehemaligen Präsidenten Cemal Gürsel. Laut zeitgenössischen Berichten warnte er mit beißender Ironie, dass als Nächstes İsmet İnönü oder sogar Atatürk an der Reihe sein könnten. Er soll gesagt haben: „In diesem Land ist alles möglich. Wer weiß, ob nicht eines Tages die Gräber der einstigen Vaterlandsverräter Menderes und seiner Freunde geöffnet werden?" Diese konkrete Äußerung ist in ihrer genauen Form allerdings nicht eindeutig belegt, sie gibt jedoch die damalige Stimmungslage treffend wieder.

Auch die Familie von Ali İhsan Kalmaz, einem der Opfer des Putsches vom 27. Mai 1960, meldete sich zu Wort. Sie erhob Berichten zufolge Vorwürfe gegen Cemal Gürsel persönlich. Dieser habe ihre Bitte abgelehnt, den Leichnam in die Heimat zu überführen, mit den Worten: „Diese Märtyrer gehören jetzt der Nation. Wir werden sie als Wache zu Füßen Atatürks aufstellen." Auch diese Darstellung lässt sich nicht ausreichend dokumentieren, sie wirft aber ein bezeichnendes Licht auf die damaligen Machtverhältnisse.

Andere Hinterbliebene traf die Trennung von ihren Toten besonders hart. Sie beklagten, dass die Verstorbenen nun von Atatürk und Gürsel getrennt würden, was ihre Wunden erneut aufreiße. „Seit 28 Jahren liegen unsere Toten hier, an der Seite von Cemal Gürsel Pascha und in der Nähe des großen Atatürk. Das war unser größter Trost. Nun entfernt man sie von ihnen. Das hat unsere vernarbten Wunden wieder aufbrechen lassen", sagten sie. Zumindest eine gemeinsame Überführung Gürsels auf den Staatsfriedhof hätten sie sich gewünscht, doch auch dieser Wunsch blieb unerfüllt.

### Ein Nachspiel: Was mit den Gebeinen geschah

Die elf Exhumierten wurden zunächst in den Cebeci Şehitliği überführt, einen Friedhof in Ankara, der traditionell Militärangehörigen als Ruhestätte dient. Zeitgenössische Quellen legen nahe, dass Cemal Gürsel und weitere Personen von dort später auf den Staatsfriedhof umgebettet wurden. Die Wege der sterblichen Überreste waren damit jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang kursiert jedoch eine Falschinformation, die sich hartnäckig hält: Die Behauptung, dass bereits im August 1988 acht hohe Offiziere wie Cevdet Sunay oder Kâzım Karabekir vom Cebeci-Friedhof auf den Staatsfriedhof verlegt wurden, ist nachweislich falsch. Diese Umbettung erfolgte tatsächlich erst 1989 und von verschiedenen Orten aus, nicht vom Cebeci Şehitliği im August 1988.

Die Verwirrung ist verständlich, denn der August 1988 war ein Monat voller Bewegung auf Ankaras Friedhöfen. Während die einen Gräber geöffnet und geleert wurden, standen andere bereits im Fokus der Planer. Doch die genaue Chronologie macht deutlich: Die Überführung der genannten Offiziere auf den Staatsfriedhof war ein separates, späteres Ereignis.

Was die Anıtkabir Umbettung 1988 so bedeutsam macht, ist ihre Endgültigkeit. Nach dem 24. August 1988 und der Exhumierung Gürsels drei Tage später blieben in der monumentalen Anlage nur noch zwei Gräber zurück: das von Mustafa Kemal Atatürk, dem Gründer der modernen Türkei, und das von İsmet İnönü, seinem langjährigen Weggefährten und zweiten Staatspräsidenten. Eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1981, das Staatsfriedhofsgesetz mit der Nummer 2549, hatte diese Exklusivität längst festgeschrieben: Im Anıtkabir dürfen ausschließlich diese beiden Persönlichkeiten bestattet werden.

Die Angehörigen der Verstorbenen erlebten die Exhumierungen als tiefe Kränkung. Manche hatten jahrzehntelang Trost darin gefunden, ihre Lieben in der Nähe Atatürks zu wissen. Andere protestierten lautstark gegen die Vorgänge. Die Umbettung der Gebeine war für viele Familien kein administrativer Akt, sondern ein erneuter Verlust, ein Aufreißen alter Wunden, das bis heute nachwirkt.

## Was bedeutet die Anıtkabir Umbettung 1988 bis heute?

Die Anıtkabir Umbettung 1988 bleibt bis heute ein einschneidendes Beispiel dafür, wie Erinnerungsorte politisch umgestaltet werden können. Kaum ein Ereignis in der jüngeren türkischen Geschichte zeigt deutlicher, wie schnell aus gefeierten Helden Menschen werden, deren Ruhestätte nicht mehr erwünscht ist. Was im kühlen August 1988 geschah, wirft grundlegende Fragen auf, die nichts an Aktualität verloren haben.

Wem gehört die Geschichte eines Landes? Wie geht ein Staat mit den Toten um, die einst als Helden galten und später zur Disposition gestellt wurden? Diese Fragen sind keineswegs akademischer Natur. Sie betreffen das Selbstverständnis einer Nation und den Umgang mit ihrer Vergangenheit. Die Exhumierung von elf Verstorbenen aus dem Anıtkabir, der monumentalen Grabanlage Mustafa Kemal Atatürks in Ankara, hat damals tiefe Wunden hinterlassen.

Besonders bemerkenswert ist die rechtliche Dimension. Eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1981, das Staatsfriedhofsgesetz mit der Nummer 2549, legt bis heute fest, dass im Anıtkabir ausschließlich Atatürk und sein engster Weggefährte İsmet İnönü bestattet werden dürfen. Diese Regelung schuf die juristische Grundlage für die Umbettungen. Vor August 1988 befanden sich dreizehn Gräber in der Anlage. Nach der Exhumierung von elf Personen blieben nur noch die Gräber von Atatürk, dessen sterbliche Überreste 1953 dorthin überführt worden waren, und von İnönü, der 1973 verstorben war.

Die Debatte um die Anıtkabir Umbettung 1988 ist bis heute in der türkischen Öffentlichkeit präsent. Sie zeigt, wie tief Gräber in nationale Identitätsdiskurse verwoben sein können. Ein Friedhof ist niemals nur ein Ort der Toten. Er ist immer auch ein Spiegel der Lebenden, ihrer politischen Überzeugungen und ihres Umgangs mit der eigenen Geschichte.

Die Worte des Sohnes von Cemal Gürsel, Özdemir Gürsel, der damals seine Befürchtung äußerte, dass als Nächstes İnönü oder sogar Atatürk an der Reihe sein könnten, mögen damals übertrieben geklungen haben. Berichten zufolge zeigte er sich tief erschüttert von der Entwicklung. Diese Äußerung ist in ihrer genauen Form nicht eindeutig belegt. Sie verdeutlicht jedoch, welche emotionale und politische Sprengkraft in scheinbar administrativen Entscheidungen stecken kann.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass Erinnerungsorte niemals neutral sind. Sie werden gestaltet, umgedeutet und manchmal auch leergeräumt. Die Anıtkabir Umbettung von 1988 ist ein Mahnmal dafür, wie fragil der Umgang mit der Vergangenheit sein kann. Sie erinnert uns daran, dass Geschichte nicht in Stein gemeißelt ist, sondern immer wieder neu verhandelt wird.

Hinweis der Redaktion: Nicht offiziell bestätigte Details zu den genauen Umständen der Exhumierung werden in diesem Beitrag als solche gekennzeichnet.


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